Der Verstoß gegen Vorschriften und Gesetze stellt ein in hohem Maß schädigendes Verhalten dar, welches die Sicherheit der Betroffenen und die Weiterentwicklung des Krankenhauses gefährdet. Daher ist es umso wichtiger, Verstöße gegen Vorschriften, z. B. aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, zu melden.
Wir haben uns entschieden, das nach dem Hinweisgeberschutzgesetz rechtssichere System der Anwaltskanzlei HFBP einzusetzen. Dieses elektronische Hinweisgebersystem (BKM Incident Reporting) bietet hierzu die Möglichkeit. Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder sonstige Missstände und Fehlentwicklungen können auf diesem Wege abgegeben werden.
Das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen ist uns wichtig! Bitte melden Sie deshalb beobachtetes Fehlverhalten über das BKM Incident Reporting, damit wir Schaden vom Kreiskrankenhaus abwenden können.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe! Ihre Krankenhausleitung
BEACHTEN SIE FOLGENDES (auf Basis des Hinweisgeberschutzgesetzes): > Eine Meldung kann nicht anonym erfolgen! > Sie haben neben dem BKM Incident Reporting auch die Möglichkeit, Meldungen an externen Stellen, z.B. dem Bundeskartellamt oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzugeben. > Eine Meldung kann nur im beruflichen Kontext, also als Mitarbeiter*in, Lieferant*in oder Dienstleister*in erfolgen. > Durch die Meldung darf Ihnen kein Schaden entstehen. Sollten Sie nach einer Meldung Sanktionen erfahren, müssen Sie diese gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Hier gelangen Sie zum elektronischen Hinweisgebersystem (BKM Incident Reporting).
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.
Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.
Mit Hilfe dieser Cookies sind wir bemüht unser Angebot für Sie noch attraktiver zu gestalten. Mittels pseudonymisierter Daten von Websitenutzern kann der Nutzerfluss analysiert und beurteilt werden. Dies gibt uns die Möglichkeit Werbe- und Websiteinhalte zu optimieren.
Mit Hilfe dieser Cookies bemühen wir uns, unser Angebot für unsere Nutzer durch die Bereitstellung von Videoinhalten oder anderen nützlichen Inhalten wie Karten zu verbessern.